Zum Hauptinhalt springen

Nutzungsbedingungen

Argus Taktische Nachrichten-Plattform

Knogin Cybersecurity Limited

Inkrafttreten: 8. Dezember 2025
Zuletzt aktualisiert: 8. Dezember 2025
Version: 2.0

1. Begriffsbestimmungen und Auslegung

1.1 Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, die in diesem Abschnitt festgelegten Begriffsbestimmungen.

"Verbundenes Unternehmen"
bezeichnet jede Einheit, die direkt oder indirekt eine Partei kontrolliert, von einer Partei kontrolliert wird oder mit einer Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Kontrolle" den Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Wertpapiere oder einer gleichwertigen Stimmrechtsbeteiligung bedeutet.
"Autorisierter Benutzer"
bezeichnet jede natürliche Person, die vom Kunden autorisiert wurde, im Rahmen des Abonnements des Kunden auf die Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen, vorbehaltlich der geltenden Lizenzmetriken.
"Vertrauliche Informationen"
bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei an die andere weitergegeben werden, ob mündlich, schriftlich oder auf andere Weise, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.
"Verantwortlicher"
hat die in der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO") oder, sofern anwendbar, in der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung („JI-Richtlinie") festgelegte Bedeutung.
"Kundendaten"
bezeichnet alle Daten, Informationen, Inhalte, Aufzeichnungen und Dateien, die der Kunde oder seine Autorisierten Benutzer auf die Plattform hochladen, übermitteln, speichern oder über die Plattform verarbeiten, einschließlich personenbezogener Daten.
"Auftragsverarbeitungsvereinbarung" oder "AVV"
bezeichnet die in Abschnitt 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen zur Datenverarbeitung.
"Dokumentation"
bezeichnet die Benutzerhandbücher, technischen Handbücher, Schulungsunterlagen und sonstige Dokumentation, die Knogin in Bezug auf die Plattform zur Verfügung stellt.
"Datum des Inkrafttretens"
bezeichnet das Datum, an dem der Kunde erstmals auf die Plattform zugreift, oder das im jeweiligen Bestellformular angegebene Datum, je nachdem, welches Datum früher liegt.
"Gebühren"
bezeichnet die vom Kunden an Knogin für den Zugang zur Plattform und deren Nutzung zu zahlenden Beträge, wie im jeweiligen Bestellformular oder Preisverzeichnis angegeben.
"Öffentlicher Kunde"
bezeichnet einen Kunden, der eine Regierungsbehörde, Ministerium, Strafverfolgungsbehörde, Nachrichtendienst oder eine andere Einrichtung des öffentlichen Sektors ist.
"Geistige Eigentumsrechte"
bezeichnet Patente, Erfindungsrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Handelsnamen, Domainnamen, Rechte an der Geschäftsaufmachung, Rechte am Geschäftswert, Rechte gegen unlauteren Wettbewerb, Designrechte, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Topographierechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle sonstigen geistigen Eigentumsrechte, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht.
"Strafverfolgungsdaten"
bezeichnet personenbezogene Daten, die von zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung verarbeitet werden, einschließlich des Schutzes vor und der Verhütung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
"Lizenzmetriken"
bezeichnet die Grundlage, auf der die Nutzung der Plattform durch den Kunden gemessen und berechnet wird, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben (einschließlich pro Benutzer, pro Arbeitsplatz, pro Behörde oder anderer anwendbarer Metriken).
"Bestellformular"
bezeichnet das Bestelldokument, die Leistungsbeschreibung oder den Online-Abonnementprozess, über den der Kunde die Plattform abonniert, unter Angabe der Dienste, Lizenzmetriken, Gebühren und sonstiger kommerzieller Bedingungen.
"Personenbezogene Daten"
hat die in der DSGVO oder, sofern anwendbar, in der JI-Richtlinie festgelegte Bedeutung.
"Plattform"
bezeichnet die Taktische Aufklärungsplattform Argus, einschließlich sämtlicher Software, Module, Funktionen, Aktualisierungen und zugehöriger Dienste, die Knogin dem Kunden bereitstellt.
"Auftragsverarbeiter"
hat die in der DSGVO oder, sofern anwendbar, in der JI-Richtlinie festgelegte Bedeutung.
"Professionelle Dienstleistungen"
bezeichnet Implementierungs-, Konfigurations-, Integrations-, Schulungs-, Beratungs- oder sonstige professionelle Dienstleistungen, die Knogin dem Kunden erbringt, wie in einem Bestellformular oder einer Leistungsbeschreibung angegeben.
"SaaS-Dienste"
bezeichnet den Zugang zu und die Nutzung der Plattform als gehostetes, cloudbasiertes Software-as-a-Service-Angebot.
"Sicherheitsvorfall"
bezeichnet jede versehentliche oder unrechtmäßige Vernichtung, jeden Verlust, jede Veränderung, jede unbefugte Offenlegung von oder jeden unbefugten Zugang zu Kundendaten.
"Unterauftragsverarbeiter"
bezeichnet jeden Auftragsverarbeiter, der von Knogin oder seinen Verbundenen Unternehmen beauftragt wird, Kundendaten im Auftrag des Kunden zu verarbeiten.
"Abonnementzeitraum"
bezeichnet den Zeitraum, in dem der Kunde berechtigt ist, auf die Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben.
"Gebiet"
bezeichnet das geografische Gebiet, in dem der Kunde zur Nutzung der Plattform berechtigt ist, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben.

1.2 Auslegung

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • (a)dienen Überschriften lediglich der Übersichtlichkeit und berühren nicht die Auslegung;
  • (b)schließen Wörter im Singular den Plural ein und umgekehrt;
  • (c)sind Bezugnahmen auf „einschließlich" oder „insbesondere" als beispielhaft und nicht abschließend auszulegen;
  • (d)schließen Bezugnahmen auf Gesetze oder gesetzliche Bestimmungen jede Änderung, Neufassung oder Nachfolgeregelung ein;
  • (e)umfassen Bezugnahmen auf „schriftlich" oder „Schriftform" E-Mail, schließen aber Fax aus; und
  • (f)beziehen sich Bezugnahmen auf „Tage" auf Kalendertage, sofern nicht anders angegeben.

2. Lizenzgewährung

2.1 Lizenzgewährung

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden und der Zahlung aller anwendbaren Gebühren gewährt Knogin dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zum Zugriff auf und zur Nutzung der Plattform während des Abonnementzeitraums ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und in Übereinstimmung mit den geltenden Lizenzmetriken, dem Bereitstellungsmodell und dem im Bestellformular angegebenen Gebiet.

2.2 Autorisierte Benutzer

Der Kunde kann Autorisierten Benutzern gestatten, in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen. Der Kunde stellt sicher, dass alle Autorisierten Benutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten, und ist für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Autorisierten Benutzer verantwortlich.

2.3 Bestimmungen für Öffentliche Kunden

Wenn der Kunde ein Öffentlicher Kunde ist:

  • (a)wird die Plattform als kommerzielle Computersoftware und kommerzielle Computersoftware-Dokumentation bereitgestellt;
  • (b)unterliegen, sofern der Kunde eine Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten ist, die Nutzung, Vervielfältigung und Offenlegung der Plattform den in FAR 52.227-19 und DFARS 227.7202 festgelegten Beschränkungen;
  • (c)erkennt der Kunde an, dass die Plattform zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann, die durch geltendes Vergaberecht vorgeschrieben sind und in einem Regierungsanhang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt werden; und
  • (d)behält sich Knogin das Recht vor, die Vorlage zusätzlicher Sicherheitsdokumentation, die Durchführung von Hintergrundüberprüfungen oder den Nachweis von Zertifizierungen als Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Plattformfunktionen zu verlangen.

2.4 Lizenzbeschränkungen

Soweit nicht ausdrücklich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht gestattet, darf der Kunde nicht und darf Dritten nicht gestatten:

  • (a)die Plattform zu kopieren, zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;
  • (b)Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung oder andere Versuche zur Ableitung des Quellcodes, der zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder nicht-öffentlichen APIs der Plattform durchzuführen;
  • (c)die Plattform zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu vertreiben, zu vermieten, zu verleihen oder auf andere Weise Dritten zu übertragen oder zugänglich zu machen;
  • (d)die Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Knogin zur Erbringung von Bürodienstleistungen, Rechenzentrumsdienstleistungen, Timesharing-, Hosting- oder Managed Services für Dritte zu nutzen;
  • (e)Eigentumshinweise, Kennzeichnungen oder Markierungen auf der Plattform zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken;
  • (f)auf die Plattform zuzugreifen, um ein Konkurrenzprodukt oder einen Konkurrenzdienst aufzubauen oder Wettbewerbsanalysen durchzuführen;
  • (g)die Plattform unter Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter zu nutzen;
  • (h)die Plattform zur Speicherung oder Übermittlung von Inhalten zu nutzen, die rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, verleumderisch oder anderweitig anstößig sind;
  • (i)die Integrität, Sicherheit oder Leistung der Plattform oder damit verbundener Systeme Dritter zu beeinträchtigen oder zu stören;
  • (j)zu versuchen, unbefugten Zugang zur Plattform oder ihren zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu erlangen; oder
  • (k)die Plattform über die Lizenzmetriken hinaus oder außerhalb des im Bestellformular angegebenen Gebiets zu nutzen.

3. Bereitstellungsmodelle und Serviceerbringung

3.1 Bereitstellungsoptionen

Die Plattform kann in folgenden Konfigurationen bereitgestellt werden, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben:

  • (a)SaaS (Cloud-gehostet): Knogin hostet die Plattform in seiner Cloud-Infrastruktur und ermöglicht den Zugriff über eine sichere Internetverbindung.
  • (b)Vor-Ort (On-Premises): Der Kunde stellt die Plattform innerhalb seiner eigenen Infrastruktur gemäß einer separaten On-Premises-Lizenzvereinbarung bereit und betreibt diese.
  • (c)Hybrid: Eine Kombination aus SaaS- und On-Premises-Bereitstellung, wobei bestimmte Komponenten von Knogin gehostet und andere innerhalb der Infrastruktur des Kunden bereitgestellt werden.

3.2 Mandantenfähige Architektur

Bei SaaS-Bereitstellungen erkennt der Kunde an, dass die Plattform auf einer mandantenfähigen Architektur basiert, bei der die Kundendaten logisch von den Daten anderer Kunden getrennt sind. Knogin implementiert technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Trennung der Kundendaten.

3.3 Feature-Flags und Mandantenkonfiguration

Der Zugriff des Kunden auf bestimmte Plattformmodule, -funktionen und -fähigkeiten wird durch Feature-Flags und Mandantenkonfiguration gemäß dem Bestellformular gesteuert. Knogin kann Funktionen in Übereinstimmung mit der Abonnementebene des Kunden und den geltenden Compliance-Anforderungen aktivieren oder deaktivieren.

3.4 Datenresidenz

Bei SaaS-Bereitstellungen werden Kundendaten in der im Bestellformular angegebenen geografischen Region gespeichert und verarbeitet. Wenn der Kunde eine Datenresidenz in einer bestimmten Rechtsordnung verlangt, werden diese Anforderungen im Bestellformular dokumentiert und können zusätzlichen Bedingungen und Gebühren unterliegen.

3.5 Aktualisierungen und Wartung

Knogin kann die Plattform von Zeit zu Zeit aktualisieren, ändern oder verbessern. Bei SaaS-Bereitstellungen werden solche Aktualisierungen automatisch angewendet. Knogin wird den Kunden mit angemessener Vorankündigung über wesentliche Änderungen informieren, die die Nutzung der Plattform durch den Kunden beeinflussen können. Geplante Wartungsfenster werden gemäß der Dienstgütevereinbarung mitgeteilt.

4. Pflichten des Kunden und Akzeptable Nutzung

4.1 Allgemeine Pflichten

Der Kunde ist verpflichtet:

  • (a)sicherzustellen, dass seine Nutzung der Plattform allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Branchenstandards entspricht;
  • (b)alle erforderlichen Lizenzen, Einwilligungen und Genehmigungen für die Nutzung der Plattform zu beschaffen und aufrechtzuerhalten;
  • (c)angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Zugangsdaten und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs auf die Plattform zu implementieren und aufrechtzuerhalten;
  • (d)Knogin unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Sicherheitsverletzung im Zusammenhang mit dem Konto oder den Zugangsdaten des Kunden zu benachrichtigen;
  • (e)regelmäßige Sicherungskopien der Kundendaten zu erstellen und allein für die Datenverwaltung und -wiederherstellung verantwortlich zu sein;
  • (f)mit Knogin bei der Erbringung von Support- und Wartungsleistungen zusammenzuarbeiten; und
  • (g)die Dokumentation und alle angemessenen Anweisungen von Knogin bezüglich der Nutzung der Plattform zu befolgen.

4.2 Richtlinie zur Akzeptablen Nutzung

Der Kunde darf nicht und stellt sicher, dass seine Autorisierten Benutzer die Plattform nicht nutzen:

  • (a)in einer Weise, die gegen geltende örtliche, regionale, nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften verstößt;
  • (b)für Zwecke, die gegen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Grundrechte verstoßen;
  • (c)in einer Weise, die gegen verfassungsmäßige Rechte oder Schutzbestimmungen in der Rechtsordnung des Kunden verstößt, einschließlich des Schutzes vor rechtswidrigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen;
  • (d)zur Durchführung von Überwachungs-, Beobachtungs- oder Datenerhebungsmaßnahmen, die nicht durch geltendes Recht oder ordnungsgemäßes rechtliches Verfahren autorisiert sind;
  • (e)zur gezielten Erfassung von Personen aufgrund von Rasse, Ethnie, nationaler Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht für legitime Strafverfolgungszwecke ausdrücklich gestattet;
  • (f)zur Speicherung, Verarbeitung oder Übermittlung von Schadsoftware, Viren oder anderem schädlichem Code;
  • (g)für Aktivitäten, die die Plattform oder die damit verbundenen Server und Netzwerke beeinträchtigen oder stören;
  • (h)für den Zugriff oder den Versuch des Zugriffs auf Systeme, Daten oder Informationen, die nicht für die Nutzung durch den Kunden bestimmt sind;
  • (i)zur Umgehung technologischer Maßnahmen zum Schutz der Plattform oder der Rechte Dritter;
  • (j)zum Weiterverkauf, zur Weiterverteilung oder zur Unterlizenzierung des Zugangs zur Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Knogin; oder
  • (k)für andere Zwecke als die legitimen internen Geschäfts- oder Strafverfolgungsmaßnahmen des Kunden.

4.3 Sperrung bei Verstoß

Knogin kann den Zugang des Kunden zur Plattform sofort und ohne vorherige Ankündigung sperren, wenn Knogin vernünftigerweise annimmt, dass der Kunde gegen die Richtlinie zur Akzeptablen Nutzung verstoßen hat oder dass der fortgesetzte Zugang ein Risiko für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform darstellt. Knogin wird den Kunden sobald wie vernünftigerweise möglich über eine solche Sperrung und deren Gründe informieren.

4.4 Compliance-Zertifizierungen

Der Kunde erkennt an, dass der Zugang zu bestimmten Plattformfunktionen die Aufrechterhaltung bestimmter Compliance-Zertifizierungen, Sicherheitsüberprüfungen oder sonstiger Qualifikationen durch den Kunden erfordern kann. Der Kunde wird Knogin unverzüglich benachrichtigen, wenn sich sein Compliance-Status wesentlich ändert.

5. Datenschutz und Privatsphäre

5.1 Rollen und Verantwortlichkeiten

Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass:

  • (a)in Bezug auf personenbezogene Daten, die über die Plattform verarbeitet werden, der Kunde der Verantwortliche und Knogin der Auftragsverarbeiter ist;
  • (b)der Kunde die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt und sicherstellt, dass diese Verarbeitung auf einer gültigen Rechtsgrundlage nach dem anwendbaren Datenschutzrecht beruht; und
  • (c)Knogin personenbezogene Daten nur gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden verarbeitet, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer etwaigen AVV festgelegt.

5.2 Anwendbare Datenschutzrahmenwerke

Je nach Rechtsordnung des Kunden, Anwendungsfall und Art der verarbeiteten Daten können folgende Datenschutzrahmenwerke Anwendung finden:

  • (a)DSGVO: für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum;
  • (b)JI-Richtlinie: für die Verarbeitung von Strafverfolgungsdaten durch zuständige Behörden in der Europäischen Union;
  • (c)UK Data Protection Act 2018: für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Vereinigten Königreich, einschließlich der Bestimmungen von Teil 3 für die Verarbeitung im Bereich der Strafverfolgung;
  • (d)Irish Data Protection Act 2018: für die Verarbeitung im Zuständigkeitsbereich Irlands, einschließlich der Bestimmungen von Teil 5 zur Umsetzung der JI-Richtlinie; und
  • (e)sonstige anwendbare nationale oder regionale Datenschutzgesetze, wie im Bestellformular oder Regierungsanhang angegeben.

5.3 DSGVO-Konformität

Soweit die DSGVO auf die Nutzung der Plattform durch den Kunden Anwendung findet:

  • (a)verarbeitet Knogin personenbezogene Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Kunden, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich;
  • (b)stellt Knogin sicher, dass zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugte Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;
  • (c)ergreift Knogin geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten;
  • (d)unterstützt Knogin den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, die ihre Rechte nach der DSGVO ausüben;
  • (e)unterstützt Knogin den Kunden bei der Einhaltung der Artikel 32 bis 36 der DSGVO unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Knogin zur Verfügung stehenden Informationen;
  • (f)löscht oder gibt Knogin nach Wahl des Kunden bei Beendigung alle personenbezogenen Daten zurück und löscht vorhandene Kopien, es sei denn, das anwendbare Recht schreibt deren Aufbewahrung vor; und
  • (g)stellt Knogin dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung von Artikel 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht und unterstützt Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Prüfer.

5.4 Konformität mit der JI-Richtlinie

Wenn der Kunde eine zuständige Behörde ist, die Strafverfolgungsdaten über die Plattform verarbeitet:

  • (a)erkennt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür an, dass die Verarbeitung auf einer gültigen Rechtsgrundlage nach der JI-Richtlinie und dem anwendbaren nationalen Umsetzungsrecht beruht;
  • (b)implementiert der Kunde geeignete Schutzmaßnahmen zur Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen (Verdächtige, verurteilte Personen, Opfer, Zeugen und andere);
  • (c)implementiert Knogin Protokollierungsmechanismen zur Aufzeichnung von Erhebungs-, Änderungs-, Abfrage-, Offenlegungs-, Verknüpfungs- und Löschungsvorgängen bei Strafverfolgungsdaten;
  • (d)wird der Zugang zu Prüfprotokollen auf autorisiertes Personal beschränkt und zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bereitgestellt; und
  • (e)stellt der Kunde sicher, dass internationale Übermittlungen von Strafverfolgungsdaten Kapitel V der JI-Richtlinie und dem anwendbaren nationalen Umsetzungsrecht entsprechen.

5.5 Internationale Datenübermittlungen

Wenn Kundendaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs oder einer anderen Rechtsordnung mit Beschränkungen für den Datenexport übermittelt werden:

  • (a)erfolgen solche Übermittlungen nur in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht;
  • (b)stellt Knogin sicher, dass geeignete Übermittlungsmechanismen vorhanden sind, die Standardvertragsklauseln (Modul 2: Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter oder Modul 3: Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter) gemäß Beschluss der Europäischen Kommission umfassen können;
  • (c)führt Knogin bei Bedarf Folgenabschätzungen für Übermittlungen durch und implementiert ergänzende Maßnahmen, um ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau zu gewährleisten; und
  • (d)werden spezifische Übermittlungsmechanismen und Anforderungen an die Datenresidenz im jeweiligen Bestellformular oder der AVV dokumentiert.

6. Auftragsverarbeitungsvereinbarung

6.1 Einbeziehung

Dieser Abschnitt 6 stellt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden (als Verantwortlicher) und Knogin (als Auftragsverarbeiter) gemäß Artikel 28 DSGVO dar und gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch Knogin im Auftrag des Kunden.

6.2 Gegenstand und Dauer

Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung der Plattform und zugehöriger Dienste für den Kunden. Die Dauer der Verarbeitung entspricht dem Abonnementzeitraum zuzüglich etwaiger Zeiträume, die für die Datenrückgabe oder -löschung gemäß Abschnitt 15 erforderlich sind.

6.3 Art und Zweck der Verarbeitung

Knogin verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Bereitstellung der Plattform und zugehöriger Dienste für den Kunden, einschließlich Speicherung, Organisation, Strukturierung, Extraktion, Abfrage, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Abgleich, Verknüpfung, Einschränkung und Löschung, soweit dies zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste erforderlich ist.

6.4 Arten personenbezogener Daten

Die Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten hängen von der Nutzung der Plattform durch den Kunden ab und können umfassen:

  • (a)Identifikationsdaten (Namen, Aliasnamen, Identifikationsnummern, Fotografien);
  • (b)Kontaktdaten (Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen);
  • (c)Standortdaten (GPS-Koordinaten, Adresshistorie, Bewegungsmuster);
  • (d)Finanzdaten (Bankverbindungen, Transaktionsaufzeichnungen);
  • (e)Kommunikationsdaten (Nachrichteninhalte, Anrufprotokolle, Social-Media-Daten);
  • (f)biometrische Daten (Fingerabdrücke, Gesichtsbilder), sofern zutreffend;
  • (g)Daten über Straftaten (Festnahmeprotokolle, Vorstrafen, Vorfallberichte); und
  • (h)sonstige Kategorien personenbezogener Daten, die der Kunde auf die Plattform hochlädt.

6.5 Kategorien betroffener Personen

Die Kategorien betroffener Personen können umfassen:

  • (a)Mitarbeiter und Personal des Kunden;
  • (b)Gegenstand der Ermittlungen oder Operationen des Kunden;
  • (c)Opfer, Zeugen und andere für die Tätigkeiten des Kunden relevante Personen;
  • (d)Dritte, deren Daten im Rahmen der Nutzung der Plattform durch den Kunden erhoben werden; und
  • (e)sonstige Kategorien betroffener Personen, die sich aus dem Anwendungsfall des Kunden ergeben.

6.6 Weisungen des Kunden

Der Kunde weist Knogin an, personenbezogene Daten soweit erforderlich für die Bereitstellung der Plattform und zugehöriger Dienste gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verarbeiten. Der Kunde kann zusätzliche schriftliche Weisungen zur Verarbeitung erteilen, sofern diese mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbar sind und nicht erfordern, dass Knogin gegen geltendes Recht verstößt. Knogin wird den Kunden informieren, wenn eine Weisung nach Auffassung von Knogin gegen anwendbares Datenschutzrecht verstößt.

6.7 Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern durch Knogin zur Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des Kunden. Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist auf Anfrage erhältlich und wird gemäß diesem Abschnitt aktualisiert. Knogin wird den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor einer beabsichtigten Änderung bezüglich der Hinzufügung oder des Austauschs von Unterauftragsverarbeitern informieren und dem Kunden Gelegenheit zum Einspruch geben. Erhebt der Kunde Einwände gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen, werden die Parteien den Einwand nach Treu und Glauben erörtern, um eine Lösung herbeizuführen. Kann keine Lösung erreicht werden, kann der Kunde die betroffenen Dienste durch schriftliche Mitteilung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Mitteilung von Knogin kündigen. Knogin wird den Unterauftragsverarbeitern Datenschutzpflichten auferlegen, die nicht weniger schützend sind als die in dieser AVV festgelegten.

6.8 Sicherheitsmaßnahmen

Knogin implementiert und unterhält geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gegen Sicherheitsvorfälle, einschließlich:

  • (a)Verschlüsselung personenbezogener Daten bei der Übertragung und im Ruhezustand;
  • (b)Zugriffskontrollen und Authentifizierungsmechanismen;
  • (c)Netzwerksicherheit und Einbruchserkennung;
  • (d)physische Sicherheit der Datenverarbeitungseinrichtungen;
  • (e)Personalsicherheit und Schulung;
  • (f)Verfahren zur Vorfallreaktion und Betriebskontinuität;
  • (g)regelmäßige Sicherheitstests und Schwachstellenbewertungen; und
  • (h)sonstige dem Wesen, Umfang, Kontext und den Zwecken der Verarbeitung angemessene Maßnahmen.

6.9 Unterstützung bei Betroffenenrechten

Knogin unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, die ihre Rechte nach dem anwendbaren Datenschutzrecht ausüben, einschließlich der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Knogin wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn eine Anfrage einer betroffenen Person in Bezug auf Kundendaten eingeht, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist. Knogin wird nicht direkt auf Anfragen betroffener Personen reagieren, es sei denn, dies erfolgt auf Weisung des Kunden oder ist nach geltendem Recht erforderlich.

6.10 Meldung von Sicherheitsvorfällen

Knogin wird den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Kenntniserlangung eines Sicherheitsvorfalls, der Kundendaten betrifft, benachrichtigen. Diese Benachrichtigung umfasst, soweit bekannt: (i) eine Beschreibung der Art des Sicherheitsvorfalls; (ii) die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen und personenbezogenen Datensätze; (iii) Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von Knogin oder eines anderen Ansprechpartners; (iv) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen; und (v) eine Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung des Sicherheitsvorfalls. Knogin wird mit dem Kunden zusammenarbeiten und angemessene Unterstützung bei der Untersuchung und Behebung des Sicherheitsvorfalls leisten.

6.11 Prüfungsrechte

Knogin stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in dieser AVV festgelegten Pflichten zur Verfügung. Knogin ermöglicht und unterstützt Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Prüfer unter folgenden Bedingungen: (i) Der Kunde informiert mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich über jede Prüfungsanfrage; (ii) Prüfungen werden während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt und dürfen den Betrieb von Knogin nicht unangemessen beeinträchtigen; (iii) der Kunde und seine Prüfer halten die angemessenen Sicherheits- und Vertraulichkeitsanforderungen von Knogin ein; (iv) der Umfang der Prüfung beschränkt sich auf für die Einhaltung dieser AVV relevante Angelegenheiten; und (v) der Kunde trägt seine eigenen Prüfungskosten, es sei denn, die Prüfung ergibt einen wesentlichen Verstoß durch Knogin. Als Alternative zu Vor-Ort-Prüfungen kann Knogin relevante Zertifizierungen, Prüfberichte oder Bewertungen Dritter vorlegen, die die Einhaltung der anwendbaren Sicherheits- und Datenschutzanforderungen belegen.

7. Sicherheitszusagen

7.1 Sicherheitsprogramm

Knogin unterhält ein umfassendes Informationssicherheitsprogramm zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Plattform und der Kundendaten. Dieses Programm umfasst:

  • (a)ein formales Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001;
  • (b)Richtlinien und Verfahren für Zugriffskontrolle, Änderungsmanagement, Vorfallreaktion, Betriebskontinuität und andere Sicherheitsbereiche;
  • (c)regelmäßige Risikobewertungen und Sicherheitsüberprüfungen;
  • (d)Maßnahmen zur Personalsicherheit einschließlich Hintergrundüberprüfungen, Schulungen und Vertraulichkeitsvereinbarungen;
  • (e)physische Sicherheitskontrollen in den Datenverarbeitungseinrichtungen; und
  • (f)Sicherheitsmanagement von Lieferanten und der Lieferkette.

7.2 Sicherheitszertifizierungen

Knogin unterhält folgende Sicherheitszertifizierungen und -bescheinigungen, deren Kopien auf Anfrage erhältlich sind:

  • (a)ISO 27001: Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems;
  • (b)SOC 2 Typ II: Jährliche Bescheinigung über Sicherheit, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Datenschutz der Trust-Services-Kriterien; und
  • (c)sonstige Zertifizierungen, die für bestimmte Kundensegmente oder Anwendungsfälle erforderlich sein können, einschließlich CJIS-, FedRAMP-, Cyber-Essentials-Plus- und anderer staatlicher Sicherheitsrahmenwerke.

7.3 Unterstützung der Kunden-Compliance

Für Öffentliche Kunden und andere Kunden mit spezifischen Compliance-Anforderungen: Knogin stellt Dokumentation, technische Kontrollen und Konfigurationsoptionen bereit, um den Kunden bei der Erfüllung seiner Compliance-Pflichten zu unterstützen; der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung von Anforderungen wie der CJIS Security Policy, FedRAMP oder CMMC Maßnahmen des Kunden jenseits der Kontrollen von Knogin erfordert; Knogin wird zusätzliche Sicherheitsanhänge, einschließlich des CJIS Security Addendum, unterzeichnen, wenn dies durch anwendbare Vorschriften erforderlich ist; und spezifische Compliance-Funktionen, -Konfigurationen und -Anforderungen werden im jeweiligen Bestellformular oder Regierungsanhang dokumentiert.

7.4 Penetrationstests

Knogin führt jährlich Penetrationstests der Plattform durch Dritte durch. Auf schriftliche Anfrage des Kunden und vorbehaltlich der Vertraulichkeitspflichten stellt Knogin eine Zusammenfassung der Penetrationstestergebnisse und des Behebungsstatus bereit. Kritische und schwerwiegende Feststellungen werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrer Identifizierung behoben, und eine wesentliche Nichtbehebung wird dem Kunden offengelegt.

7.5 Schwachstellenmanagement

Knogin unterhält ein Schwachstellenmanagementprogramm, das umfasst:

  • (a)kontinuierliche Schwachstellenanalyse der Plattform-Infrastruktur und -Anwendungen;
  • (b)zeitnahe Anwendung von Sicherheitspatches und -aktualisierungen;
  • (c)Priorisierung der Behebung basierend auf der Risikoschwere (CVSS-Bewertung); und
  • (d)Überwachung von Sicherheitshinweisen und Bedrohungsinformationen.

7.6 Versicherung

Knogin unterhält eine Cyber-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5.000.000 EUR pro Schadensfall, die Netzwerksicherheitshaftung, Datenschutzhaftung und Kosten für die Reaktion auf Datenschutzverletzungen abdeckt; eine Technologie-Fehler-und-Auslassungsversicherung mit einer Mindestdeckung von 2.000.000 EUR pro Schadensfall; und eine Allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 1.000.000 EUR pro Schadensfall. Auf angemessene Anfrage des Kunden stellt Knogin Versicherungsnachweise vor.

8. Dienstgütevereinbarung

8.1 Anwendbarkeit

Diese Dienstgütevereinbarung gilt für SaaS-Bereitstellungen der Plattform. Für On-Premises- und Hybrid-Bereitstellungen können gesonderte Dienstgütebedingungen gelten, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben.

8.2 Verfügbarkeitszusage

Knogin verpflichtet sich zu einer monatlichen Verfügbarkeit von 99,9 % für die Plattform, berechnet als: Monatlicher Verfügbarkeitsprozentsatz = (Maximal verfügbare Minuten - Ausfallzeit) / Maximal verfügbare Minuten x 100. Dabei bezeichnen Maximal verfügbare Minuten die Gesamtzahl der Minuten des betreffenden Kalendermonats und Ausfallzeit die Gesamtzahl der Minuten, in denen die Plattform dem Kunden nicht zur Verfügung steht, ohne geplante Wartung und Ausgeschlossene Ereignisse.

8.3 Geplante Wartung

Knogin führt geplante Wartungsarbeiten während der Standard-Wartungsfenster (sonntags 02:00-06:00 UTC) durch. Knogin informiert mindestens zweiundsiebzig (72) Stunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten, die die Verfügbarkeit der Plattform voraussichtlich beeinträchtigen. Notfallwartung kann mit kürzerer Vorankündigung durchgeführt werden, wenn dies zum Schutz der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform erforderlich ist. Geplante Wartungszeiten werden bei der Berechnung des monatlichen Verfügbarkeitsprozentsatzes nicht als Ausfallzeit gewertet.

8.4 Ausgeschlossene Ereignisse

Folgende Ereignisse sind von der Berechnung der Ausfallzeit ausgenommen:

  • (a)geplante Wartung gemäß Abschnitt 8.3;
  • (b)Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle von Knogin, einschließlich Ereignisse höherer Gewalt;
  • (c)Ausfälle, die den Systemen, Netzwerken oder Geräten des Kunden zuzurechnen sind;
  • (d)Versäumnis des Kunden, erforderliche Konfigurationen, Aktualisierungen oder Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen;
  • (e)Aussetzung des Dienstes gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und
  • (f)Probleme, die sich aus der Nutzung der Plattform durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Dokumentation ergeben.

8.5 Dienstleistungsguthaben

Erreicht Knogin die monatliche Verfügbarkeitszusage nicht, hat der Kunde Anspruch auf Dienstleistungsguthaben, die automatisch auf die nächste Rechnung des Kunden angerechnet werden. Siehe Anlage B für die Tabelle der Dienstleistungsguthaben.

8.6 Beschränkungen der Dienstleistungsguthaben

Dienstleistungsguthaben werden automatisch angerechnet, ohne dass der Kunde einen Antrag stellen muss. Die maximalen kumulierten Dienstleistungsguthaben in einem Kalendermonat dürfen 100 % der monatlichen Gebühren dieses Monats nicht überschreiten. Dienstleistungsguthaben sind der alleinige und ausschließliche Rechtsbehelf bei Nichterreichen der Verfügbarkeitszusage. Dienstleistungsguthaben können nicht in bar ausbezahlt werden und verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten in Anspruch genommen werden.

8.7 Chronisches Versagen des Dienstes

Wenn die Plattform das Verfügbarkeitsziel von 99,9 % in drei (3) oder mehr Monaten innerhalb eines rollierenden Zeitraums von neunzig (90) Tagen nicht erreicht, kann der Kunde die betroffenen Dienste mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen kündigen und eine anteilige Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren für den gekündigten Teil des Abonnementzeitraums erhalten.

8.8 Supportleistungen

Knogin erbringt technischen Support gemäß der im Bestellformular angegebenen Supportstufe. Der Standardsupport umfasst: Priorität 1 (Kritisch): Plattform nicht verfügbar oder Kernfunktionalität stark beeinträchtigt, Ziel-Erstreaktion 1 Stunde; Priorität 2 (Hoch): Wesentliche Funktion nicht verfügbar oder erheblich beeinträchtigt, Ziel-Erstreaktion 4 Stunden; Priorität 3 (Mittel): Nicht-kritische Funktionalität betroffen, Ziel-Erstreaktion 8 Geschäftsstunden; Priorität 4 (Niedrig): Allgemeine Fragen oder Verbesserungsanfragen, Ziel-Erstreaktion 2 Geschäftstage. Erweiterte Supportstufen mit erweiterten Abdeckungszeiten und schnelleren Reaktionszeiten sind gegen zusätzliche Gebühren verfügbar.

9. Gebühren und Zahlung

9.1 Gebühren

Der Kunde zahlt die im jeweiligen Bestellformular angegebenen Gebühren als Gegenleistung für den Zugang zur Plattform und deren Nutzung. Gebühren können wie folgt strukturiert sein:

  • (a)Gebühren pro Benutzer/pro Arbeitsplatz: basierend auf der Anzahl der Autorisierten Benutzer;
  • (b)Gebühren pro Behörde: Festgebühren basierend auf der Organisation oder Behörde des Kunden;
  • (c)Gestaffelte Preise: basierend auf Funktionspaketen, Nutzungsvolumen oder anderen Metriken; oder
  • (d)sonstige im Bestellformular angegebene Preisstrukturen.

9.2 Rechnungsstellung

Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben: werden jährliche Abonnementgebühren zu Beginn jedes Abonnementzeitraums oder Verlängerungszeitraums im Voraus in Rechnung gestellt; werden monatliche Abonnementgebühren zu Beginn jedes Kalendermonats im Voraus in Rechnung gestellt; werden Gebühren für Professionelle Dienstleistungen nach Erreichen der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Meilensteine oder monatlich nachträglich bei Aufwands-Vereinbarungen in Rechnung gestellt; und werden Rechnungen an den vom Kunden angegebenen Rechnungskontakt gesendet.

9.3 Zahlungsbedingungen

Für kommerzielle Kunden ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Für Öffentliche Kunden richten sich die Zahlungsbedingungen nach den geltenden staatlichen Zahlungsvorschriften und den Angaben im Bestellformular, was verlängerte Zahlungsfristen von bis zu sechzig (60) oder neunzig (90) Tagen einschließen kann. Alle Zahlungen erfolgen in der im Bestellformular angegebenen Währung. Zahlungen sind per elektronischer Überweisung auf das von Knogin angegebene Bankkonto zu leisten.

9.4 Zahlungsverzug

Zahlt der Kunde einen unbestrittenen Betrag nicht bei Fälligkeit, kann Knogin Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Jahr über dem Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz, wenn dieser niedriger ist) berechnen, berechnet täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang. Knogin kann den Zugang des Kunden zur Plattform sperren, wenn ein unbestrittener Betrag mehr als sechzig (60) Tage nach dem Fälligkeitsdatum aussteht, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen.

9.5 Steuern

Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich anfallender Steuern, Abgaben oder Zölle. Der Kunde ist für alle Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Quellensteuern und ähnliche Steuern verantwortlich, die aus dieser Vereinbarung entstehen, mit Ausnahme von Steuern auf das Nettoeinkommen von Knogin. Ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, Steuern von Zahlungen an Knogin einzubehalten, werden die zu zahlenden Gebühren so erhöht, dass Knogin den im Bestellformular angegebenen vollen Betrag nach Abzug der Quellensteuer erhält. Soweit anwendbar, stellt Knogin umsatzsteuerkonforme Rechnungen aus.

9.6 Gebührenänderungen

Gebühren für Verlängerungs-Abonnementzeiträume können jährlich um bis zu 3 % erhöht werden, unter schriftlicher Vorankündigung von sechzig (60) Tagen vor dem jeweiligen Verlängerungsdatum. Gebührenerhöhungen über 3 % hinaus bedürfen der Zustimmung des Kunden. Die Gebühren für den anfänglichen Abonnementzeitraum und etwaige mehrjährige Verpflichtungszeiträume bleiben für die Dauer dieses Zeitraums fest.

9.7 Streitigkeiten

Der Kunde benachrichtigt Knogin schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Rechnung über bestrittene Beträge unter Angabe der Art und des Grundes der Streitigkeit. Der Kunde zahlt alle unbestrittenen Beträge gemäß den Zahlungsbedingungen. Die Parteien verhandeln nach Treu und Glauben, um Gebührenstreitigkeiten beizulegen.

9.8 Bestimmungen für Öffentliche Kunden

Für Öffentliche Kunden: Werden die Mittel nicht bewilligt oder anderweitig für die fortgesetzte Erfüllung dieser Vereinbarung bereitgestellt, kann der Kunde diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an Knogin kündigen; der Kunde gibt von Knogin bereitgestellte Geräte oder Materialien innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Kündigung zurück; und der Kunde haftet nicht für Kündigungsgebühren oder Vertragsstrafen, die ausschließlich aus der Nichtbewilligung von Mitteln resultieren.

10. Geistige Eigentumsrechte

10.1 Geistiges Eigentum von Knogin

Knogin und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Ansprüche und Interessen an der Plattform, der Dokumentation und allen zugehörigen Geistigen Eigentumsrechten. Dem Kunden werden keine Rechte eingeräumt, außer den ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten. Der Kunde erkennt an, dass die Plattform wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Knogin enthält.

10.2 Kundendaten

Der Kunde behält alle Rechte, Ansprüche und Interessen an den Kundendaten. Der Kunde gewährt Knogin eine nicht ausschließliche, weltweite, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Speicherung, Übermittlung, Anzeige und Verarbeitung der Kundendaten ausschließlich soweit dies für die Bereitstellung der Plattform und zugehöriger Dienste für den Kunden erforderlich ist. Knogin verwendet Kundendaten für keinen anderen Zweck als die Erbringung von Diensten für den Kunden, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.

10.3 Feedback

Gibt der Kunde Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche oder sonstiges Feedback bezüglich der Plattform („Feedback"), erhält Knogin eine lizenzgebührenfreie, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung, Änderung und Einarbeitung dieses Feedbacks in die Plattform ohne Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

10.4 Aggregierte Daten

Knogin kann aggregierte, anonymisierte und de-identifizierte Daten, die aus der Nutzung der Plattform durch den Kunden abgeleitet werden, zum Zweck der Verbesserung der Plattform, der Durchführung von Forschung und der Erstellung von Branchenvergleichen zusammenstellen, sofern diese Daten vernünftigerweise nicht zur Identifizierung des Kunden oder einer natürlichen Person verwendet werden können.

11. Vertraulichkeit

11.1 Vertraulichkeitspflichten

Jede Partei verpflichtet sich: die Vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln; Vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist hierin gestattet; Vertrauliche Informationen nur zum Zweck der Ausübung von Rechten und Erfüllung von Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden; und Vertrauliche Informationen mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, keinesfalls aber mit weniger als angemessener Sorgfalt.

11.2 Zulässige Offenlegungen

Eine Partei darf Vertrauliche Informationen offenlegen: gegenüber ihren Mitarbeitern, Auftragnehmern und Vertretern, die diese Informationen für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen und an Vertraulichkeitspflichten gebunden sind, die nicht weniger schützend sind als die hierin enthaltenen; gegenüber ihren Berufsberatern auf Basis des Grundsatzes der Erforderlichkeit; soweit durch geltendes Recht, Vorschriften oder rechtliche Verfahren erforderlich, sofern die offenlegende Partei (soweit zulässig) die andere Partei unverzüglich benachrichtigt und bei der Erlangung eines Schutzes zusammenarbeitet; und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei.

11.3 Ausnahmen

Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die: ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; sich vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden; von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erlangt werden; oder von der empfangenden Partei unabhängig ohne Verwendung der oder Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden.

11.4 Dauer

Die Vertraulichkeitspflichten überdauern die Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren, wobei die Pflichten in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse so lange fortbestehen, wie diese Informationen nach geltendem Recht als Geschäftsgeheimnis gelten.

11.5 Rückgabe Vertraulicher Informationen

Bei Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf Verlangen der offenlegenden Partei gibt die empfangende Partei alle Vertraulichen Informationen unverzüglich zurück oder vernichtet diese und bestätigt die Rückgabe oder Vernichtung schriftlich, es sei denn, die Aufbewahrung ist nach geltendem Recht erforderlich oder für berechtigte Archivierungszwecke notwendig.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Ausschluss Bestimmter Schäden

IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR MITTELBARE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN FÜR: ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE EINNAHMEN ODER GESCHÄFTSVERLUSTE; VERLUST DES GESCHÄFTSWERTS ODER DES RUFS; DATENVERLUST ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; BETRIEBSUNTERBRECHUNG; ODER SONSTIGE WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN ODER EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

12.2 Haftungshöchstbetrag

VORBEHALTLICH DER ABSCHNITTE 12.3 UND 12.4 DARF DIE GESAMTE KUMULIERTE HAFTUNG JEDER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, OB VERTRAGLICH, DELIKTISCH (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), WEGEN VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN ODER ANDERWEITIG, NICHT ÜBERSTEIGEN: DEN HÖHEREN BETRAG AUS: (i) DEN GESAMTEN VOM KUNDEN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM SCHADENSAUSLÖSENDEN EREIGNIS GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN; ODER (ii) 500.000 EUR.

12.3 Erhöhte Haftungsgrenze für Datenschutz

UNGEACHTET ABSCHNITT 12.2 DARF DIE HAFTUNG JEDER PARTEI FÜR ANSPRÜCHE AUS: VERLETZUNG VON DATENSCHUTZPFLICHTEN NACH ABSCHNITT 5 ODER ABSCHNITT 6; SICHERHEITSVORFÄLLEN INFOLGE GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS EINER PARTEI; ODER AUFSICHTSBEHÖRDLICHEN BUSSGELDERN ODER SANKTIONEN, DIE EINER PARTEI INFOLGE DER VERLETZUNG VON DATENSCHUTZPFLICHTEN DURCH DIE ANDERE PARTEI AUFERLEGT WERDEN, DAS DREIFACHE (3X) DER GESAMTEN VOM KUNDEN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM SCHADENSAUSLÖSENDEN EREIGNIS GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN NICHT ÜBERSTEIGEN.

12.4 Unbeschränkte Haftung

DIE BESCHRÄNKUNGEN IN DEN ABSCHNITTEN 12.1 UND 12.2 GELTEN NICHT FÜR: DIE HAFTUNG EINER PARTEI FÜR BETRUG, ARGLISTIGE TÄUSCHUNG ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN; DIE HAFTUNG EINER PARTEI FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG DURCH FAHRLÄSSIGKEIT; DIE ZAHLUNGSPFLICHT DES KUNDEN FÜR GEBÜHREN; DIE FREISTELLUNGSPFLICHTEN EINER PARTEI NACH ABSCHNITT 13; ODER DIE HAFTUNG DES KUNDEN FÜR DIE NUTZUNG DER PLATTFORM UNTER VERLETZUNG DER LIZENZBESCHRÄNKUNGEN ODER DER RICHTLINIE ZUR AKZEPTABLEN NUTZUNG.

12.5 Grundlage der Vereinbarung

DIE PARTEIEN ERKENNEN AN, DASS DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 12 DIE RISIKOVERTEILUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN WIDERSPIEGELN UND EIN WESENTLICHES ELEMENT DER GRUNDLAGE DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN DARSTELLEN. KNOGIN WÜRDE DIE PLATTFORM OHNE DIESE BESCHRÄNKUNGEN NICHT BEREITSTELLEN.

12.6 Erwägungen zum Irischen Recht

Der Kunde erkennt an, dass gemäß dem Sale of Goods and Supply of Services Act 1980 und der einschlägigen irischen Rechtsprechung die hierin enthaltenen Haftungsbeschränkungen unter Berücksichtigung folgender Aspekte als angemessen und verhältnismäßig erachtet worden sind: der relativen Verhandlungsmacht der Parteien; ob der Kunde Gelegenheit hatte, die Bedingungen auszuhandeln; der Verfügbarkeit von Versicherungen; und der Handelsüblichkeiten und -praktiken in der Softwarebranche.

13. Freistellung

13.1 Freistellung durch Knogin

Knogin verteidigt, stellt frei und hält den Kunden und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter schadlos gegenüber Ansprüchen Dritter, Schäden, Verlusten, Haftungsansprüchen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die sich ergeben aus: Ansprüchen, dass die Plattform, wie von Knogin bereitgestellt und vom Kunden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt, Patente, Urheberrechte oder Marken Dritter verletzt; und grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Knogin bei der Erfüllung seiner Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13.2 Abhilfemaßnahmen bei Verletzungsansprüchen

Wenn die Plattform Gegenstand eines Verletzungsanspruchs ist oder nach Auffassung von Knogin wahrscheinlich sein wird, kann Knogin nach eigener Wahl und auf eigene Kosten: für den Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Plattform beschaffen; die Plattform so ändern oder ersetzen, dass sie nicht mehr verletzend ist und dabei im Wesentlichen gleichwertige Funktionalität beibehält; oder, wenn keine der vorgenannten Optionen wirtschaftlich vertretbar ist, den Zugang des Kunden zum betroffenen Teil der Plattform kündigen und vorausbezahlte Gebühren für den gekündigten Teil erstatten.

13.3 Ausschlüsse von der Freistellung durch Knogin

Die Freistellungspflichten von Knogin gelten nicht für Ansprüche, die sich ergeben aus: der Nutzung der Plattform in Kombination mit nicht von Knogin bereitgestellter Software, Hardware, Daten oder Materialien, wenn der Anspruch ohne diese Kombination nicht entstanden wäre; Änderungen an der Plattform durch andere als Knogin; der Nutzung einer anderen als der aktuellen Version der Plattform, wenn der Anspruch durch Nutzung der aktuellen Version vermieden worden wäre; Kundendaten oder der Nutzung der Plattform durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; oder der fortgesetzten Nutzung der Plattform durch den Kunden nach Aufforderung zur Einstellung der Nutzung aufgrund eines Verletzungsanspruchs.

13.4 Freistellung durch den Kunden

Der Kunde verteidigt, stellt frei und hält Knogin und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter schadlos gegenüber Ansprüchen Dritter, Schäden, Verlusten, Haftungsansprüchen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die sich ergeben aus: Kundendaten, einschließlich Ansprüchen, dass Kundendaten Rechte Dritter verletzen; der Nutzung der Plattform durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geltendes Recht oder Rechte Dritter; Streitigkeiten zwischen dem Kunden und einem Dritten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Kunden; und grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden.

13.5 Freistellungsverfahren

Die Freistellungspflichten nach diesem Abschnitt 13 setzen voraus, dass: die freizustellende Partei die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über einen Anspruch informiert (wobei das Versäumnis der rechtzeitigen Benachrichtigung die freistellende Partei nicht von ihren Pflichten befreit, außer soweit sie dadurch wesentlich benachteiligt wird); die freistellende Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs erhält (wobei die freistellende Partei keinen Anspruch beilegen darf, der der freizustellenden Partei Pflichten auferlegt, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert werden darf); und die freizustellende Partei angemessene Mitwirkung auf Kosten der freistellenden Partei leistet.

13.6 Ausschließlicher Rechtsbehelf

DIESER ABSCHNITT 13 LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI UND DEN ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF DER ANDEREN PARTEI FÜR ANSPRÜCHE NACH DIESEM ABSCHNITT FEST.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Laufzeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Datum des Inkrafttretens in Kraft und gelten für den im Bestellformular angegebenen anfänglichen Abonnementzeitraum. Danach verlängern sie sich automatisch um aufeinanderfolgende Verlängerungszeiträume in Höhe des anfänglichen Abonnementzeitraums (oder ein Jahr, wenn kürzer), sofern nicht eine Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ende des laufenden Zeitraums schriftlich die Nichtverlängerung erklärt.

14.2 Kündigung aus Wichtigem Grund

Jede Partei kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sofort durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn: die andere Partei eine wesentliche Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begeht und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, die die Verletzung beschreibt, behebt; die andere Partei zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder einem Insolvenz-, Konkurs- oder ähnlichen Verfahren unterworfen wird, das nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen abgewiesen wird; die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt; oder die weitere Erfüllung aufgrund höherer Gewalt für einen Zeitraum von mehr als neunzig (90) Tagen unmöglich oder unzumutbar wird.

14.3 Ordentliche Kündigung

Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von neunzig (90) Tagen kündigen, vorbehaltlich der Zahlung aller Gebühren für den Rest des laufenden Abonnementzeitraums. Für Öffentliche Kunden ist eine Kündigung wegen Nichtbewilligung von Haushaltsmitteln gemäß Abschnitt 9.8 zulässig.

14.4 Sperrung

Knogin kann den Zugang des Kunden zur Plattform sofort und ohne vorherige Ankündigung sperren, wenn: die Nutzung der Plattform durch den Kunden ein Sicherheitsrisiko für die Plattform oder Dritte darstellt; die Nutzung der Plattform durch den Kunden die Plattform oder die Systeme oder Inhalte anderer Knogin-Kunden negativ beeinflussen kann; der Kunde wesentlich gegen die Richtlinie zur Akzeptablen Nutzung verstößt; oder eine solche Sperrung zur Einhaltung geltenden Rechts oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erforderlich ist. Knogin informiert den Kunden sobald wie möglich über die Gründe der Sperrung und stellt den Zugang unverzüglich wieder her, sobald die der Sperrung zugrunde liegenden Umstände behoben sind.

14.5 Wirkungen der Beendigung

Bei Beendigung oder Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: enden alle dem Kunden eingeräumten Rechte und Lizenzen sofort; stellt der Kunde jede Nutzung der Plattform sofort ein; gibt jede Partei die Vertraulichen Informationen der anderen Partei gemäß Abschnitt 11.5 zurück oder vernichtet diese; stellt Knogin die Kundendaten gemäß Abschnitt 15 zur Exportierung bereit; und bleiben erworbene Rechte, Ansprüche, Pflichten und Haftungsansprüche der Parteien unberührt.

14.6 Fortgeltung

Folgende Bestimmungen gelten über die Beendigung oder den Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus fort: Abschnitt 1 (Begriffsbestimmungen), Abschnitt 10 (Geistige Eigentumsrechte), Abschnitt 11 (Vertraulichkeit), Abschnitt 12 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 13 (Freistellung), Abschnitt 14.5 (Wirkungen der Beendigung), Abschnitt 14.6 (Fortgeltung), Abschnitt 15 (Datenrückgabe und -löschung), Abschnitt 19 (Anwendbares Recht und Streitbeilegung) und Abschnitt 20 (Allgemeine Bestimmungen), sowie alle weiteren Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen.

15. Datenrückgabe und -löschung

15.1 Datenexportzeitraum

Bei Beendigung oder Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus jedwedem Grund stellt Knogin die Kundendaten für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Beendigung zur Exportierung bereit („Datenexportzeitraum").

15.2 Exportformate

Während des Datenexportzeitraums kann der Kunde Kundendaten in maschinenlesbaren Standardformaten exportieren. Knogin leistet angemessene Unterstützung zur Erleichterung des Datenexports auf Anfrage des Kunden.

15.3 Löschung der Kundendaten

Nach Ablauf des Datenexportzeitraums löscht Knogin alle Kundendaten aus seinen Systemen innerhalb von dreißig (30) Tagen, es sei denn: die Aufbewahrung ist nach geltendem Recht erforderlich; die Kundendaten sind in Sicherungssystemen enthalten, wobei die Löschung gemäß dem Standard-Rotationsplan für Sicherungen von Knogin (maximal neunzig (90) Tage) erfolgt; die Aufbewahrung ist erforderlich, damit Knogin Rechtsansprüche geltend machen oder abwehren kann; oder soweit nach diesem Abschnitt 15 zulässig, können Sicherheitsmetadaten (einschließlich IP-Adressen, Benutzernamen und Zugangsprotokolle) bis zu zwei (2) Jahre zu Sicherheits- und Prüfungszwecken aufbewahrt werden.

15.4 Bestätigung

Auf schriftliche Anfrage des Kunden stellt Knogin eine schriftliche Bestätigung aus, dass die Kundendaten gemäß diesem Abschnitt 15 gelöscht wurden.

15.5 Verlängerte Aufbewahrung

Benötigt der Kunde eine verlängerte Aufbewahrung der Kundendaten über den Datenexportzeitraum hinaus, können solche Dienste gegen zusätzliche Gebühren gemäß dem Bestellformular oder nach Vereinbarung der Parteien verfügbar sein.

16. Exportkontrollen und Handelseinhaltung

16.1 Exportkontrolleinhaltung

Der Kunde erkennt an, dass die Plattform Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen kann, einschließlich: der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821); der U.S. Export Administration Regulations (EAR); der U.S. International Traffic in Arms Regulations (ITAR), soweit anwendbar; und anderer anwendbarer nationaler Exportkontrollregelungen.

16.2 Zusicherungen des Kunden

Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: der Kunde nicht in einem Land oder Gebiet ansässig ist, das umfassenden Sanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Vereinigten Staaten unterliegt; der Kunde nicht auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Vereinigten Staaten geführt wird; der Kunde die Plattform nicht unter Verstoß gegen geltende Exportkontrollgesetze exportieren, reexportieren oder übertragen wird; und der Kunde die Plattform nicht für Zwecke nutzen wird, die nach geltenden Exportkontroll- oder Sanktionsgesetzen verboten sind.

16.3 Staatliche Endverwendung

Der Kunde wird die Plattform nicht für Endverwendungen nutzen oder deren Nutzung gestatten, die nach geltenden Exportkontrollgesetzen verboten sind, einschließlich der Verwendung im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung, der Herstellung oder dem Einsatz von Kernwaffen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht und staatlichen Genehmigungen autorisiert.

17. Antikorruption und Bestechungsbekämpfung

17.1 Einhaltung der Antikorruptionsgesetze

Jede Partei hält alle anwendbaren Antikorruptions- und Bestechungsbekämpfungsgesetze ein, einschließlich: des Criminal Justice (Corruption Offences) Act 2018 (Irland); des UK Bribery Act 2010; des U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA); und anderer anwendbarer Antikorruptionsgesetze in den Rechtsordnungen, in denen die Parteien tätig sind.

17.2 Verbotene Handlungen

Keine der Parteien darf direkt oder indirekt: Zahlungen, Geschenke oder sonstige Vorteile an Amtsträger, politische Parteien oder andere Personen anbieten, versprechen, gewähren oder deren Gewährung autorisieren, um amtliche Handlungen oder Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen oder unzulässige Vorteile zu erlangen; solche Zahlungen, Geschenke oder Vorteile annehmen oder deren Annahme vereinbaren; oder sich an Handlungen beteiligen, die einen Verstoß gegen anwendbare Antikorruptionsgesetze darstellen würden.

17.3 Aufzeichnungen und Prüfung

Jede Partei führt genaue Bücher und Aufzeichnungen, die ausreichen, um die Einhaltung dieses Abschnitts 17 nachzuweisen, und stellt diese Aufzeichnungen auf angemessene Anfrage zur Prüfung bereit.

17.4 Verstoß

Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt 17 stellt eine wesentliche Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, die die nicht verletzende Partei zur sofortigen Kündigung ohne Haftung berechtigt.

18. Höhere Gewalt

18.1 Ereignisse Höherer Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (außer Zahlungspflichten), soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich: Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien; Kriege, Terrorismus, Unruhen oder bewaffnete Konflikte; staatliche Maßnahmen, Embargos oder Sanktionen; Streiks, Arbeitskonflikte oder Arbeitskampfmaßnahmen (ausgenommen solche, die eigene Mitarbeiter der betroffenen Partei betreffen); Ausfälle von Telekommunikations- oder Internetdiensten Dritter; Cyberangriffe oder weitreichende Internetstörungen außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei; oder sonstige Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei.

18.2 Mitteilung und Schadensminderung

Die betroffene Partei muss: die andere Partei unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt und seine voraussichtliche Dauer informieren; angemessene Anstrengungen zur Minderung der Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt unternehmen; und die Erfüllung sobald wie möglich nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wieder aufnehmen.

18.3 Langanhaltende Höhere Gewalt

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt mehr als neunzig (90) Tage an, kann jede Partei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen ohne Haftung kündigen, und der Kunde hat Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren für den gekündigten Teil des Abonnementzeitraums.

19. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

19.1 Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem irischen Recht und werden nach diesem ausgelegt, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts.

19.2 Gütliche Einigung

Vor Einleitung eines förmlichen Streitbeilegungsverfahrens versuchen die Parteien, Streitigkeiten durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beizulegen. Die Partei, die ein Streitbeilegungsverfahren einleiten möchte, übermittelt der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung mit einer angemessen detaillierten Beschreibung der Streitigkeit. Die jeweiligen leitenden Führungskräfte der Parteien treffen sich (persönlich oder per Videokonferenz) innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dieser Mitteilung, um die Streitigkeit beizulegen.

19.3 Schiedsverfahren

Können die Parteien eine Streitigkeit nicht durch gütliche Verhandlungen innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der ursprünglichen Mitteilung (oder einem längeren von den Parteien vereinbarten Zeitraum) beilegen, kann jede Partei die Streitigkeit einem verbindlichen Schiedsverfahren wie folgt unterwerfen: Schiedsordnung: Das Schiedsverfahren wird nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) oder, nach Vereinbarung der Parteien, nach der Schiedsordnung von Arbitration Ireland durchgeführt; Schiedsort: Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Dublin, Irland; Sprache: Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt; Schiedsrichter: Streitigkeiten mit Beträgen unter 1.000.000 EUR werden von einem Einzelschiedsrichter entschieden, Streitigkeiten mit Beträgen ab 1.000.000 EUR von einem Dreier-Schiedsgericht; Vertraulichkeit: Das Schiedsverfahren, alle Schriftsätze und der Schiedsspruch sind vertraulich; und Vollstreckung: Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend und kann vor jedem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden.

19.4 Ausnahmen vom Schiedsverfahren

Ungeachtet Abschnitt 19.3: kann jede Partei einstweiligen Rechtsschutz bei jedem zuständigen Gericht beantragen, um ihre Geistigen Eigentumsrechte oder Vertraulichen Informationen zu schützen; kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht die Vollstreckung eines Schiedsspruchs beantragen; und werden Ansprüche, die nach geltendem Recht vor einem bestimmten Forum geltend gemacht werden müssen, vor diesem Forum geltend gemacht.

19.5 Bestimmungen für Öffentliche Kunden

Für Öffentliche Kunden, wenn ein Schiedsverfahren nach geltendem Recht oder Vorschriften unzulässig ist: werden Streitigkeiten ausschließlich vor den Gerichten Irlands beigelegt; und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der irischen Gerichte.

20. Allgemeine Bestimmungen

20.1 Vollständige Vereinbarung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Bestellformular, einer etwaigen AVV und allen beigefügten oder durch Bezugnahme einbezogenen Anlagen, Beilagen oder Ergänzungen die vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Zusicherungen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich.

20.2 Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch eine von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnete schriftliche Urkunde geändert werden, mit der Maßgabe, dass Knogin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit durch Veröffentlichung aktualisierter Bedingungen auf seiner Website aktualisieren kann, wobei solche Aktualisierungen zum früheren der folgenden Zeitpunkte wirksam werden: (a) Annahme der aktualisierten Bedingungen durch den Kunden; oder (b) die nächste Verlängerung des Abonnementzeitraums.

20.3 Verzicht

Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf dar. Ein Verzicht muss schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet sein.

20.4 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die Parteien werden nach Treu und Glauben verhandeln, um die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht im gesetzlich maximal zulässigen Umfang entspricht.

20.5 Abtretung

Der Kunde darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Rechte oder Pflichten daraus ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Knogin nicht abtreten oder übertragen, mit der Ausnahme, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Kunden an einen Rechtsnachfolger abtreten kann, sofern der Rechtsnachfolger sich an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden erklärt. Knogin kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung abtreten. Jeder Abtretungsversuch unter Verstoß gegen diesen Abschnitt ist nichtig.

20.6 Unterauftragsvergabe

Knogin kann die Erfüllung seiner Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Dritte vergeben, wobei Knogin für die Erfüllung dieser Pflichten und die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer verantwortlich bleibt.

20.7 Unabhängige Auftragnehmer

Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet eine Partnerschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, ein Vertretungsverhältnis oder ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien.

20.8 Begünstigte Dritte

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen keine Rechte zugunsten Dritter, mit der Ausnahme, dass die Verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber von Knogin beabsichtigte begünstigte Dritte der Abschnitte 10 (Geistige Eigentumsrechte) und 12 (Haftungsbeschränkung) sind.

20.9 Mitteilungen

Alle nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als zugestellt, wenn: persönlich übergeben; per E-Mail gesendet (mit Empfangsbestätigung); per Eilkurier gesendet (mit Unterschrift); oder per Einschreiben mit Rückschein gesendet. Mitteilungen an Knogin sind zu senden an: Knogin Cybersecurity Limited, Dublin, Irland, z. Hd.: Rechtsabteilung, E-Mail: legal@knogin.com. Mitteilungen an den Kunden sind an die im Bestellformular angegebene Adresse oder E-Mail oder an eine vom Kunden schriftlich mitgeteilte Adresse zu senden.

20.10 Sprache

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in englischer Sprache abgefasst. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache übersetzt, ist im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten die englische Fassung maßgeblich.

20.11 Ausfertigungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Original gilt und die zusammen eine einzige Vereinbarung bilden. Elektronische Unterschriften gelten für alle Zwecke als Originalunterschriften.

20.12 Rangfolge

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Bestellformular, einer AVV oder einem anderen durch Bezugnahme einbezogenen Dokument gilt folgende Rangfolge (von höchster zu niedrigster Priorität): die AVV (in Bezug auf Datenschutzangelegenheiten); das Bestellformular (in Bezug auf kommerzielle Bedingungen); ein etwaiger Regierungsanhang (für Öffentliche Kunden); diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und die Dokumentation.

20.13 Öffentlichkeitsarbeit

Keine der Parteien gibt ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen oder öffentliche Bekanntmachungen über das Bestehen oder die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen heraus, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht oder Börsenregeln erforderlich. Knogin kann den Namen und das Logo des Kunden zu Marketingzwecken in seine Kundenlisten aufnehmen, sofern der Kunde Knogin nicht schriftlich widerspricht.

Service-Level-Credits-Tabelle

Monatlicher VerfügbarkeitsprozentsatzService-Credit
99,5 % bis < 99,9 %10 % der monatlichen Gebühren
99,0 % bis < 99,5 %25 % der monatlichen Gebühren
< 99,0 %100 % der monatlichen Gebühren

Anhänge

Schedule A. Richtlinie zur Akzeptablen Nutzung

Diese Richtlinie zur Akzeptablen Nutzung ergänzt Abschnitt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und enthält zusätzliche Einzelheiten zu den verbotenen Nutzungen der Plattform.

A.1 Verbotene Aktivitäten

Der Kunde darf nicht und darf keinem Autorisierten Benutzer oder Dritten gestatten:

  • (a)die Plattform für Überwachungsmaßnahmen zu nutzen, die nicht durch geltendes Recht, Gerichtsbeschluss oder ordnungsgemäßes rechtliches Verfahren autorisiert sind;
  • (b)die Plattform zur gezielten Erfassung von Personen oder Gruppen aufgrund geschützter Merkmale unter Verstoß gegen geltende Antidiskriminierungsgesetze zu nutzen;
  • (c)die Plattform zur Erleichterung oder Ermöglichung von Menschenrechtsverletzungen zu nutzen, einschließlich Folter, außergerichtlicher Inhaftierung oder Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre;
  • (d)die Plattform in einer Weise zu nutzen, die gegen verfassungsmäßige Schutzbestimmungen gegen rechtswidrige Durchsuchungen und Beschlagnahmen verstößt;
  • (e)die Plattform zur Erhebung, Speicherung oder Verarbeitung von Daten unter Verstoß gegen geltende Datenschutzgesetze zu nutzen;
  • (f)die Plattform zur Einmischung in Wahlen, demokratische Prozesse oder rechtmäßige politische Aktivitäten zu nutzen;
  • (g)die Plattform zur Belästigung, Bedrohung oder Einschüchterung von Personen zu nutzen;
  • (h)die Plattform zur Speicherung oder Verbreitung von Material des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu nutzen oder an Aktivitäten teilzunehmen, die Kinder ausbeuten oder gefährden;
  • (i)die Plattform zur Erleichterung des Menschenhandels, des Waffen- oder Drogenhandels zu nutzen;
  • (j)die Plattform zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, Zugriffskontrollen oder Nutzungsbeschränkungen zu nutzen;
  • (k)die Plattform zum Schürfen von Kryptowährungen oder für andere ressourcenintensive Aktivitäten zu nutzen, die nicht mit der autorisierten Nutzung des Kunden zusammenhängen;
  • (l)die Plattform zum Versenden unerbetener Mitteilungen, Spam oder Phishing-Versuche zu nutzen;
  • (m)automatisierte Tools, Skripte oder Bots zu verwenden, um auf die Plattform in einer Weise zuzugreifen, die die Leistung beeinträchtigt oder autorisierte Nutzungsgrenzen überschreitet;
  • (n)die Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Knogin für Benchmarking oder Wettbewerbsanalysen zu nutzen;
  • (o)den Zugang zur Plattform an unbefugte Dritte weiterzuverkaufen, weiterzuverteilen oder bereitzustellen; oder
  • (p)die Plattform für Zwecke zu nutzen, die im Bestellformular des Kunden nicht ausdrücklich autorisiert sind.

A.2 Meldung von Verstößen

Knogin ermutigt zur Meldung vermuteter Verstöße gegen diese Richtlinie zur Akzeptablen Nutzung. Meldungen können gerichtet werden an: compliance@knogin.com

A.3 Untersuchung und Durchsetzung

Knogin behält sich das Recht vor, vermutete Verstöße gegen diese Richtlinie zur Akzeptablen Nutzung zu untersuchen und jede Abhilfemaßnahme zu ergreifen, die es für angemessen hält, einschließlich der Sperrung oder Kündigung des Zugangs des Kunden zur Plattform.

Schedule B. Einzelheiten der Dienstgütevereinbarung

Diese Anlage B ergänzt Abschnitt 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

B.1 Messmethodik

Die Verfügbarkeit wird auf Anwendungsebene mittels synthetischer Überwachung von mehreren geografischen Standorten aus gemessen. Ausfallzeit wird registriert, wenn das Überwachungssystem feststellt, dass Standardoperationen für einen Zeitraum von fünf (5) oder mehr aufeinanderfolgenden Minuten nicht abgeschlossen werden können. Verfügbarkeitsberichte sind auf Anfrage über das Kundensupport-Portal erhältlich.

B.2 Statusseite

Knogin unterhält eine öffentliche Statusseite mit Echtzeit- und historischen Verfügbarkeitsinformationen, Benachrichtigungen über geplante Wartungsarbeiten und Aktualisierungen zu Vorfällen.

B.3 Support-Kontaktinformationen

Technische Supportanfragen können eingereicht werden über: Support-Portal, E-Mail: support@knogin.com, Telefon (für Priorität-1-Vorfälle während der Geschäftszeiten).

B.4 Eskalationsverfahren

Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass ein Problem nicht angemessen behandelt wird, kann er über die folgenden Kanäle eskalieren: Stufe 1: Customer Success Manager (innerhalb von 4 Stunden nach Erstmeldung); Stufe 2: Director of Customer Operations (innerhalb von 24 Stunden, wenn auf Stufe 1 nicht gelöst); Stufe 3: VP of Engineering (innerhalb von 48 Stunden, wenn auf Stufe 2 nicht gelöst).

Schedule C. Einzelheiten zur Datenverarbeitung

Diese Anlage C enthält zusätzliche Einzelheiten zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung in Abschnitt 6.

C.1 Technische und Organisatorische Maßnahmen

Knogin implementiert folgende Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten:

  • (a)Zugriffskontrollen: Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC), Multi-Faktor-Authentifizierung für alle administrativen Zugriffe, eindeutige Benutzerkennungen und Prüfprotokollierung, automatische Deprovisionierung ausgeschiedener Mitarbeiter.
  • (b)Verschlüsselung: Daten im Ruhezustand: AES-256-Verschlüsselung, Daten bei der Übertragung: TLS 1.2 oder höher, Schlüsselverwaltung mittels Hardware-Sicherheitsmodulen (HSMs).
  • (c)Netzwerksicherheit: Firewalls und Einbruchserkennungs-/Einbruchsverhinderungssysteme, Netzwerksegmentierung und -isolation, DDoS-Abwehr, regelmäßige Schwachstellenanalysen.
  • (d)Physische Sicherheit: ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren, 24/7-Objektschutz und -Überwachung, biometrische und Multi-Faktor-Zugriffskontrollen, Umgebungskontrollen (Brandschutz, Klimatisierung, USV).
  • (e)Betriebliche Sicherheit: Sicherheitsbewusstseinsschulung für alle Mitarbeiter, Hintergrundüberprüfungen für Personal mit Zugang zu Kundendaten, Verfahren zur Vorfallreaktion, Planung der Betriebskontinuität und Notfallwiederherstellung.

C.2 Liste der Unterauftragsverarbeiter

Eine aktuelle Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter ist auf Anfrage erhältlich und umfasst Cloud-Infrastruktur-Hosting, Kundensupportdienste und Plattformanalyseanbieter. Der Kunde kann Benachrichtigungen über Änderungen der Unterauftragsverarbeiter abonnieren.

Akzeptanz

Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Argus Tactical Intelligence Platform bestätigen Sie, dass Sie diese Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden haben und damit einverstanden sind, an sie gebunden zu sein. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, greifen Sie nicht auf die Plattform zu und nutzen Sie sie nicht.

Knogin Cybersecurity Limited

Copyright 2026 Knogin Cybersecurity Limited. Alle Rechte vorbehalten.

Dokumentversion: 2.0 | Zuletzt aktualisiert: 8. Dezember 2025